MIT Kreisvorsitzender Ralph Pittich begrüßt Einigung bei Insolvenzanfechtung
Der Kreisvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU (MIT) Ralph Pittich begrüßt den Kabinettsbeschluss zur Insolvenzanfechtung. „Die CDU geführte Koalition befreit den Mittelstand damit von hohen Risiken, die unter Umständen existenzbedrohend sein können.“ In Zukunft können Insolvenzverwalter nicht mehr so leicht bereits geleistete Zahlungen an andere Unternehmen zurückfordern. Die nun angedachte Beweislastumkehr führt dazu, dass Insolvenzverwalter beweisen müssen, dass der Kunde von einer Zahlungsunfähigkeit gewusst hat oder hätte wissen müssen. Das hilft in den meisten Fällen ebenso wie die Verkürzung der Anfechtungsfristen bei sogenannten kongruenten Deckungen von zehn auf vier Jahre. Zahlungen, die länger zurück liegen, sind nicht mehr rückforderbar.
Der Bundesvorsitzende Carsten Linnemann, MdB, stellt fest: „Damit sind fast alle Forderungen der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU aufgegriffen worden. Wir begrüßen grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Reform der Insolvenzanfechtung. Die Bundesregierung korrigiert damit eine in den vergangenen Jahren teilweise ausgeuferte Anfechtungspraxis und stellt die Rechtssicherheit für Unternehmen wieder her. Insbesondere mittelständische Unternehmen werden vor fragwürdigen Rückforderungen geschützt. Das wichtigste für den Mittelstand ist Planungs- und Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr, mit dem Entwurf kommen wir dabei einen große Schritt voran.“
Nachbesserungsbedarf sieht auch die MIT Darmstadt-Dieburg bei der Gleichstellung von Fiskus und Sozialversicherungsträgern mit anderen Insolvenzgläubigern. „Da Finanzämter sich ihre Vollstreckungstitel selber schaffen können, ist eine Gleichbehandlung mit den anderen Gläubigern nicht gerecht. Da muss noch dran gearbeitet werden“, so Ralph Pittich.