SPD-Forderung auf Verzicht von Strafverfahren bei Diebstählen ist Schlag gegen Eigentum

Der Verzicht auf die Einleitung von Strafverfahren bei Diebstählen sei ein „Freifahrtschein für Diebe“, erklärte der Landesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung Hessen (MIT), Frank Hartmann, in einer Erklärung in Fulda.

Die Forderung der SPD, Ladendiebstähle nur noch als Bußgeldverfahren zu ahnden, setze Diebstahl und falsches Parken gleich und führe so eher zu einer stillschweigenden Einwilligung des Staates zum Diebstahl.

Diese Forderung werde vom Ansatz her abgelehnt, so Hartmann. Denn der Staat müsse Eigentum schützen. Dazu gehöre auch die Ahndung von Diebstählen als Abschreckungsmaßnahme.

Diebstähle richten sich gegen privates Eigentum. Eigentumsdelikte dürfen daher nicht als Bagatelle bewertet werden.

Die MIT Hessen sei erstaunt darüber, dass die SPD das Eigentum als nicht weiter schützenswert ansehe.

„Diebstähle dürfen nicht zu einem risikolosen Freifahrtschein für Straftäter werden. Wer sich am Eigentum anderer vergreift, muss strafrechtlich verfolgt werden. Alles andere wäre in falsches Signal“, forderte Hartmann.

Die SPD werde aufgefordert, diesen Vorschlag nicht weiter zu verfolgen

 

 


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